Durch das Hochwasser im August 2002 sind in Teilen des Bundesgebietes beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schr. zusammengefasst. Sie gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der Zeit v. 1.8.2002 bis zum 31.12.2002.
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schr. -
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