Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Werden im automatisierten Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer personell durchgeführte Festsetzungen gespeichert (sog. 50er-Verfahren im RPFEST), werden neben der Speicherung der personellen Festsetzung ein (Kurz-)Bescheid (mit Abrechnung, aber ohne Darstellung der Besteuerungsgrundlagen) und ein Hinweis an den Bearbeiter ausgegeben, die dem (Kurz-)Bescheid zu Grunde liegenden Besteuerungsgrundlagen zu erläutern. Für die Erläuterungen zu den Besteuerungsgrundlagen ist ab dem Besteuerungszeitraum 2004 das beiliegende Vordruckmuster
USt 3 E - Anlage zum Umsatzsteuerbescheid -
zu verwenden.
(2) Das Vordruckmuster USt 3 E berücksichtigt, neben Änderungen redaktioneller oder drucktechnischer Art, die Änderungen auf Grund des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S.
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