Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2008 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt die Anhebung des Prozentsatzes für die Berücksichtigung der Beiträge zur Rentenversicherung bei der Vorsorgepauschale von 28 auf 32 Prozent (§ 10c Abs. 2 Satz 4 EStG) und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf 63.600 €.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2008 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
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