Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF- Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl 2013 I S. 921 nach dem letzten Absatz wie folgt ergänzt:
Zum Ertragszuschuss vgl. jedoch BFH vom 15. März 2017, I R 67/15, BStBl xxx I S. xxx.
Nach Übergang zur Einlagelösung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021(BGBl 2021 I S.
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