BMF - Schreiben vom 05.01.2004
IV B 2 - S 7068 - 15/03

BMF - Schreiben vom 05.01.2004 (IV B 2 - S 7068 - 15/03) - DRsp Nr. 2008/87344

BMF, Schreiben vom 05.01.2004 - Aktenzeichen IV B 2 - S 7068 - 15/03

DRsp Nr. 2008/87344

§ 25 c UStG; Sonderregelung für Anlagegold (ABl. EG 1998 Nr. L 283 S. 31 und ABl. EG 1999 Nr. L 22 S. 75); Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2004

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2004 die Kriterien des Art. 26 b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 13. November 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2003 Nr. C 272 S. 3) veröffentlicht. Das BMF hat einen Abdruck dieser Liste bereitgestellt.

ERLÄUTERUNGEN

  • Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26 b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.

  • Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26 b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2004 von der MwSt befreit.

  • Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel. Diese Münzen sind in der Liste verzeichnet.