Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2004 die Kriterien des Art. 26 b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 13. November 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2003 Nr. C 272 S. 3) veröffentlicht. Das BMF hat einen Abdruck dieser Liste bereitgestellt.
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26 b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26 b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2004 von der MwSt befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel. Diese Münzen sind in der Liste verzeichnet.
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