Gemäß § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2009 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,61 Prozent errechnet.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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