Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Oktober 2005, mit dem Sie um Klärung mehrerer Auslegungsfragen zu dem BMF-Schreiben vom 1. August 2005 -
Die Auffassung, wonach Netzverluste bei der Beurteilung der Wiederverkäufereigenschaft i.S.d. § 3g UStG bei der Ermittlung des eigenen Verbrauchs des Unternehmens nicht zu berücksichtigen sind, schließt sich das BMF an.
Jedoch ist die Annahme, nur Verbräuche (von Gas oder Elektrizität) in Kraftwerken gehörten zum Eigenverbrauch, nicht gerechtfertigt. Denn auch der Verbrauch außerhalb des Kraftwerks, wie z.B. in allgemeinen Verwaltungsgebäuden, führt zu einem Verbrauch zu unternehmerischen Zwecken. Darüber hinaus ist auch der Verbrauch zu nichtunternehmerischen Zwecken in die Betrachtung einzubeziehen.
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