Bei der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang miteigenkapitalersetzenden Darlehen ist zum einen die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG, zum anderen die Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG strittig. Eine Entscheidung kann jedoch nur einheitlich für die Einkommen- und Körperschaftsteuer getroffen werden. Eine Erörterung dieser Problematik war bisher in der geplanten gemischten (referatsübergreifenden) Bund-/Länder- Arbeitsgruppe (ASt/ESt/KSt) zur steuerlichen Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen vorgesehen. Die Einberufung dieser Arbeitsgruppe war ursprünglich für den Beginn des Jahres 2006 vorgesehen. Die Einberufung der Arbeitsgruppe war aber wegen vordringlicher anderer Aufgaben im BMF bisher zeitlich nicht möglich.
Wegen zahlreicher Anfragen hat Hessen mit Schreiben vom 6. Juni 2006 nunmehr vorgeschlagen, die Problematik der Teilwertabschreibung auf eigenkapitalersetzende Darlehen vorab im schriftlichen Verfahren zu erörtern und die steuerliche Behandlung im Rahmen der Sitzungen ESt V/06 und KSt/GewSt III/06 abzustimmen.
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