Der BFH hat im Urteil vom 22. August 2007 - I R 32/06 u.a. entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts (jPöR) ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest in Höhe der laufenden Betnebsverluste zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die jPöR führt.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Regelung Folgendes:
Bis zum Veranlagungszeitraum 2003 war nach Abschn. 5 Abs. 1la
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