Zur Frage der Anerkennung der nichtehelichen Lebensgefährtin bzw. des nichtehelichen Lebensgefährten als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger einer Unterstützungskasse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Zur Auslegung des in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG verwendeten Begriffs des Angehörigen sind die im BMF-Schreiben vom 25. Juli 2002 -
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