Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind”, nach dem Stand v. 2.4.2002 herausgegeben.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
(1) Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der USt. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt vorgeschrieben. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die bei der Verabschiedung der Richtlinie eine Umsatzbesteuerung von Personenbeförderungen bereits vorsahen, diese Besteuerung fortführen. Zu diesen Mitgliedstaaten gehört auch die Bundesrepublik Deutschland.
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