Das
Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ab 1. Januar 2007 sind Teile des Landes Berlin aus dem Fördergebiet ausgeschlossen (Anlage 1 des Gesetzes). Details der Förderung im Land Berlin sind den Randziffern 11, 146 bis 154 zu entnehmen.
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Da es sich auch nicht um steuerfreie Einnahmen handelt, steht § 3c EStG dem Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Investitionszulage stehen, nicht entgegen.
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