Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung v. 15.7.1998 (BStBl I S.
„4. Zuständigkeitsregelungen enthalten auch § 20a i. V. mit der AN-Zuständigkeitsverordnung-Bau v. 30.8.2001 (BGBl I S.
„Zu § 30 - Steuergeheimnis:
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