Der BFH hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass das Entgelt für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen verteilt werden kann, wenn der Nutzungsüberlassungs- und Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre beträgt. Diese Entscheidung widerspricht den Ausführungen von Tz. II.3. des BMF-Schreibens vom 3. August 2004,BStBl 2004 I Seite 716.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden Tz. II.3. und II.4. wie folgt gefasst:
„3. Ertragsteuerliche Beurteilung bei Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG
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