Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
Aufstockungsbeträge sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des §
Unter diesen Voraussetzungen sind deshalb Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers auch dann nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber - wie z.B. im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung - nur Aufstockungsbeträge i.S.d. §
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