BMF - Schreiben vom 11.12.2001
IV C 5 - S 2342 - 73/01

BMF - Schreiben vom 11.12.2001 (IV C 5 - S 2342 - 73/01) - DRsp Nr. 2008/81636

BMF, Schreiben vom 11.12.2001 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2342 - 73/01

DRsp Nr. 2008/81636

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung von Aufstockungsbeträgen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

Aufstockungsbeträge sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob eine Förderung des Arbeitgebers durch die Bundesanstalt für Arbeit besteht (R 18 LStR 2002).

Unter diesen Voraussetzungen sind deshalb Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers auch dann nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber - wie z.B. im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung - nur Aufstockungsbeträge i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Altersteilzeitgesetz nicht jedoch die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Altersteilzeitgesetz erbringt.