Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die stl. Behandlung des von den Organen der Europäischen Union (EU) gezahlten Tagesgeldes für in ihrem Geschäftsbereich verwendete Beamte Folgendes:
Die EU zahlt an ihren Organen zugewiesene nationale Sachverständige (Beamte) ein Tagegeld (EU-Tagegeld). Während der Zuweisung bei der EU erhält der Beamte darüber hinaus die ihm aus seinem Amt zustehende Besoldung von seiner Herkunftsdienststelle.
Wird der Beamte nach §
Das EU-Tagegeld ist Arbeitslohn, weil es mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis gezahlt wird. Es bleibt jedoch steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird (§ 3 Nr. 64 EStG i. V. mit §
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