Hiermit übersende ich den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG ausschließlich in elektronischer Form.
Der Entwurf des BMF-Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen. Die bisherige Bildung steuerlicher Ausgleichsposten wurde infolge der Neuregelung des § 14 Absatz 4 KStG im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BStBl 2021 I, Seite 889) durch die Einlagelösung ersetzt.
Sofern Sie eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben möchten, bitte ich diese bis zum 13. Mai 2022 per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de zu übermitteln.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Stellungnahmen werden in die abschließende Erörterung des Entwurfs des BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder einbezogen.
Oberste Finanzbehörden der Länder
Bundeszentralamt für Steuern
ENTWURF
Anwendungsfragen zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des KöMoG
Sitzung KSt/GewSt I/2022 zu TOP I/6
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