Es wurde gefragt, ob es bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Anlagevermögen gehalten werden, durch die Einbeziehung in den sog. Deckungsbestand im Rahmen der Emission von covered warrants zu einer Überführung in das Umlaufvermögen kommt. Hierzu nimmt das BdF unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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