Gewährt die Deutsche Post AG (DP AG) sog. Konsolidierern, die Inhaber einer postrechtlichen Lizenz gemäß §
Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen zwischen den an den Leistungen Beteiligten (DP AG, Konsolidierer und Absender der Briefsendungen) sind vom Handeln des Konsolidierers gegenüber der DP AG abhängig:
Tritt der Konsolidierer gegenüber der DP AG im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf, erbringt die DP AG eine Postbeförderungsleistung unmittelbar gegenüber dem Konsolidierer. Die Leistung der DP AG ist gemäß § 4 Nr. 11b UStG umsatzsteuerfrei. Entgelt für diese Leistung ist die Portoaufwendung des Konsolidierers abzüglich des nachträglich gewährten Rabatts der DP AG. Der Konsolidierer erbringt gegenüber der DP AG keine postvorbereitende sonstige Leistung, die mit dem von der DP AG gewährten Rabatt abgegolten ist.
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