BMF - Schreiben vom 14.04.2003
IV D 3 -O 2206 - 15/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 270

BMF - Schreiben vom 14.04.2003 (IV D 3 -O 2206 - 15/03) - DRsp Nr. 2008/82770

BMF, Schreiben vom 14.04.2003 - Aktenzeichen IV D 3 -O 2206 - 15/03

DRsp Nr. 2008/82770

Automation in der Steuerverwaltung; Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO -

Hiermit gibt das BMF die mit den Obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Änderungen der Buchungsordnung für die Finanzämter - BuchO - (BStBl 1996, I S. 386, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 20. November 2002 (BStBl 2002, I S. 1333)) bekannt:

  • Der BuchO wird folgende Vorbemerkung vorangestellt:

    „Vorbemerkung

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verzichtet die Buchungsordnung auf durchgängige geschlechtsneutrale Formulierung und Paarformulierung. Die verwendeten Funktionsbezeichnungen sind stets geschlechtsneutral zu verstehen.”

  • In § 4 Abs. 1 wird der Klammerzusatz „(§ 19 FAGO)” am Ende des Absatzes durch den Klammerzusatz „(Tz 4.1 FAGO)” ersetzt.

  • In § 10 wird nach Abs. 2 Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:

    „Daten zur Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage sind jedoch mindestens bis zum Ablauf des Jahres nachzuweisen, das auf das Jahr des Ablaufs der Sperrfrist folgt.” Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

  • In § 20 Abs. 3 werden die Worte „der Kassenaufsicht” durch die Worte „dem nach § 83 Beauftragten” ersetzt.

  • In § 53 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Kassenaufsicht” durch die Worte „mit der Prüfung nach § 83 Beauftragten” ersetzt.