Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung dieser Grundsätze Folgendes:
Inhaltsverzeichnis
1. | Anwendungsbereich | 2 |
2. | Verantwortlichkeit | 5 |
3. | Allgemeine Anforderungen | 5 |
4. | Belegwesen (Belegfunktion) | 11 |
5. | Aufzeichnung der Geschäftsvorfalle in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung | 15 |
6. | Internes Kontrollsystem (IKS) | 18 |
7. | Datensicherheit | 18 |
8. | Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen | 19 |
9. | Aufbewahrung | 20 |
10. | Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit | 24 |
11. | Datenzugriff | 26 |
12. | Zertifizierung und Software-Testate | 30 |
13. | Anwendungsregelung | 30 |
Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden ganz oder teilweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-Technik abgebildet.
Auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen werden in den Unternehmen zunehmend in elektronischer Form geführt (z. B. als Datensätze) sowie die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form (z. B. als elektronische Dokumente) aufbewahrt.
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