Ihr Schreiben vom 15. August 1997 - 35/gh -;
mein Schreiben vom 25. November 1997
-
mit o.a. Schreiben hatte ich Ihnen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt, dass die erstmals mit Schreiben vom 24. September 1993 - IV A 3 - S 7140 - 16/93 - getroffene Regelung, Lieferungen von Bunkeröl (einschließlich Schmierstoffe) an Binnenschiffer aus anderen EG-Mitgliedstaaten in Abholfällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfrei zu behandeln, bis auf Weiteres verlängert wird. Der jederzeitige Widerruf der Regelung blieb ausdrücklich vorbehalten.
Die Regelung war zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Bunkerbetriebe getroffen worden, da in den Niederlanden und in Belgien entsprechende Lieferungen an inländische und ausländische Binnenschiffer steuerfrei behandelt wurden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|