Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. E-Mail bestätigen Sie, dass das mit Einführung der Abgeltungsteuer erstmals geregelte elektronisch gestützte Verfahren, welches insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte, für die Praxis auch in der Zukunft relevant sein wird. Die letzte Verlängerung der Anwendung dieses Verfahrens bis zum 31. Dezember 2015 bzw. auf vor dem 1. Januar 2016 verwirklichte Abzugstatbestände habe ich Ihnen mit o. g. Schreiben vom 30. Dezember 2013, aaO, mitgeteilt.
Entsprechend Ihren Ausführungen in o. g. E-Mail bitten Sie um weitere zeitliche Ausdehnung der Anwendbarkeit des von Ihnen im Schreiben vom 24. September 2009 folgendermaßen beschriebenen Verfahrens:
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