BMF - Schreiben vom 17.01.2000
IV D 2 - S 7134 - 2/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 179

BMF - Schreiben vom 17.01.2000 (IV D 2 - S 7134 - 2/00) - DRsp Nr. 2008/82157

BMF, Schreiben vom 17.01.2000 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7134 - 2/00

DRsp Nr. 2008/82157

§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1, §§ 6, 6 a UStG); Vordruckmuster

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 erfordern eine redaktionelle Anpassung der mit BMF-Schreiben vom 1.8.1995 - IV C 4 - S 7134 - 47/95 - herausgegebenen Vordruckmuster.

Beim Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr” (Anlage 4) ist in Abschnitt C das Feld 18 ergänzt worden. Soweit bei Ausfuhren im Reiseverkehr die Ausfuhr durch eine amtliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland bestätigt wird, hat diese auch zu bestätigen, dass der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgeführt worden ist.

Die beiliegenden Vordruckmuster werden hiermit in überarbeiteter Fassung neu herausgegeben.

Die nach den bisherigen Mustern hergestellten Vordrucke können aufgebraucht werden.

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Hinweise