Gemäß § 203 Abs. 2 BewG in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 ( BGBl. I S. 3018, BStBl 2009 I S. 140) gebe ich den Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür anhand der Zinsstrukturdaten
auf den 2. Januar 2007 einen Wert von 4,02 Prozent und
auf den 2. Januar 2008 einen Wert von 4,58 Prozent
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