BMF - Schreiben vom 17.05.2024
IV B 5 - S 1100/24/10001 :002

BMF - Schreiben vom 17.05.2024 (IV B 5 - S 1100/24/10001 :002) - DRsp Nr. 2024/80259

BMF, Schreiben vom 17.05.2024 - Aktenzeichen IV B 5 - S 1100/24/10001 :002

DRsp Nr. 2024/80259

Mindeststeuer; Entwurf des amtlichen Vordrucks für die Mindeststeuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Dateien des Entwurfs für die Mindeststeuererklärung. Der Vordruckentwurf ist noch nicht mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.

Hinweise zum neuen Abstimmungsprozess für das Stellungnahmeverfahren

Zur Stellungnahme erhalten Sie als Anlage zum einen die maschinell aus dem elektronischen Werkzeug TUKANToolunterstützung für Vordruck-Kommission und Bundes-Arbeitsgruppen erzeugten Excel-Tabellen, die den elektronischen Datensatz abbilden, und zum anderen die PDF-Datei des Papiervordrucks der Mindeststeuererklärung. Es wird nicht über den Inhalt der Papiererklärung, sondern ausschließlich über den elektronischen Datensatz abgestimmt. Der Papiervordruck dient lediglich der besseren Visualisierung. Anhänge zur Mindeststeuererklärung sind nicht zugelassen. Zusätzlich ist ein Qualifiziertes Freitextfeld in der digitalen Form vorhanden.

Wichtig: