Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die einkommen(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der AN Folgendes:
Aufwendungen des AN für eine Versicherung ausschließlich gegen Unfälle, die mit der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Aufwendungen des AN für eine Versicherung gegen außerberufliche Unfälle sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|