BMF - Schreiben vom 18.06.2021
IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

BMF - Schreiben vom 18.06.2021 (IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002) - DRsp Nr. 2021/80357

BMF, Schreiben vom 18.06.2021 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

DRsp Nr. 2021/80357

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 17. Juni 2021; Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 17. Juni 2021 die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom 15. Januar 2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 30. September 2021.