Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 sowie des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 148
Aus gegebenen Anlass wird auf die Geltung des nachfolgend abgedruckten BMF-Schreibens vom 6. November 2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001, DOK 2019/0891800 - (BStBl 2019 I S. 1010) hingewiesen:
„Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl 2016 S.
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