Durch Artikel 1 der Richtlinie 2013/61/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. EU 2013 Nr. L 353 S. 5) wurden die Vorschriften über den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL- ABl. EU 2006 Nr. L 347 S. 1) geändert. Die lediglich klarstellende Änderung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c MwStSystRL regelt nunmehr, dass die Vorschriften über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem nicht für die französischen Gebiete gelten, die in Artikel 349 und Artikel 355 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannt sind. Hierzu gehören Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, und Saint Martin, die als Drittlandsgebiet gelten.
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