BMF - Schreiben vom 20.05.2015
IV A 3 - S 0550/10/10020-05

BMF - Schreiben vom 20.05.2015 (IV A 3 - S 0550/10/10020-05) - DRsp Nr. 2015/80377

BMF, Schreiben vom 20.05.2015 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0550/10/10020-05

DRsp Nr. 2015/80377

Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Allgemeines

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 InsO um folgenden Absatz 4 erweitert:

„(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.”

Diese neue Regelung ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung ab dem 1. Januar 2011 beantragt wurde.

II. Anwendung

II.1 Betroffene Personen