Zur bilanzsteuerlichen Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen teilt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2001 hat das BMF ausführlich zur Frage der Bildung von pauschalen Gewährleistungsrückstellungen in der Steuerbilanz Stellung genommen. Danach sind neben den dort genannten Voraussetzungen für Pauschalrückstellungen insbesondere auch die in der Bauwirtschaft unterschiedlichen Gewährleistungszeiträume und Risiken bei Bauvorhaben zu beachten. Die pauschale Rückstellungsbildung kann jedoch nicht auf einen von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz der garantiebehafteten Umsätze beschränkt werden (EuGH-Urteil vom 14. September 1999 - Rs C-275/97).
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