Das Bundeskabinett hat am 7. November 2007 die Entschließung des Bundesrates für eine Vorgriffsregelung zu R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 ab 1. Januar 2007 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 (BStBl 2007 I Sondernummer 1 vom 20. Dezember 2007) von 154 Euro auf 175 Euro erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind erstmals ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden.
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