BMF - Schreiben vom 21.02.2000
S 7156 d

BMF - Schreiben vom 21.02.2000 (S 7156 d) - DRsp Nr. 2008/91841

BMF, Schreiben vom 21.02.2000 - Aktenzeichen S 7156 d

DRsp Nr. 2008/91841

§ 4 Nr. 5 UStG Vermittlungsprovisionen an Reisebüros

Die Vermittlung von Reiseleitungen für Reiseveranstalter im Inland wird vielfach bereits vor der Durchführung der vermittelten Reiseleistungen abgerechnet. Deshalb läßt sich oft nur schwer feststellen, ob es sich bei den vom Reisebüro vermittelten Umsätzen um einheitliche Reiseleistungen i. S. des § 25 Abs. 1 UStG oder um Einzelleistungen (soweit der Reiseveranstalter die Reiseleistung mit eigenen Mitteln erbringt) handelt. Hieraus ergeben sich auch Unsicherheiten, ob die Vermittlungsleistung stpfl., steuerfrei oder nicht steuerbar ist. Weil Gutschriften nur bei stpfl. Leistungen als Rechnungen gelten (§ 14 Abs. 5 UStG), ist bei der Abrechnung der Vermittlungsleistung mit Gutschriften damit zugleich fraglich, ob den Reiseveranstaltern daraus der Vorsteuerabzug zusteht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:

Vermitteln Reisebüros für Reiseveranstalter gegen eine einheitlich vom Reisepreis berechnete Provision Reiseleistungen i. S. des § 25 UStG, bei denen der Reiseveranstalter Eigenleistungen in Form von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen mit Flugzeugen (eigene, konzerneigene oder gemietete Flugzeuge) ausführt, erbringen die Reisebüros sowohl stpfl. als auch nichtsteuerbare bzw. steuerfreie Vermittlungsleistungen.