BMF - Schreiben vom 21.04.2022
IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004

BMF - Schreiben vom 21.04.2022 (IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004) - DRsp Nr. 2022/80312

BMF, Schreiben vom 21.04.2022 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004

DRsp Nr. 2022/80312

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K);; DSFinV-K in der Version 2.3

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 1. Juli 2022 angewendet werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.