Es wurde gefragt, ob Versicherungsunternehmen eine Anzeige erstatten müssen, wenn wiederkehrende Leistungen aus einer Restschuldversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten/Darlehensnehmer gezahlt werden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF hierzu mit, dass die Versicherungsunternehmen in diesem Fall zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwands auf eine Anzeige verzichten können.
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