Anliegend veröffentlicht das BMF die mit Dänemark getroffene Absprache vom 24. Februar 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Zur Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 22. November 1995 (im Folgenden „das Abkommen”),
und gestützt auf
die Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr.
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