Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2007 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 sowie die für 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.
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