Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 25. März 2002 -
In Tz. 2.1 werden im 3. Absatz im Klammerzusatz die Worte „Reisekostenvergütungen eines Gemeindeunfallversicherungsverbandes,” gestrichen und
in Tz. 4.1.1.1 wird im vorletzten Absatz folgender Satz angefügt:
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