BMF - Schreiben vom 25.05.2000
IV D 1 - S 7282 - 8/00

BMF - Schreiben vom 25.05.2000 (IV D 1 - S 7282 - 8/00) - DRsp Nr. 2008/82164

BMF, Schreiben vom 25.05.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7282 - 8/00

DRsp Nr. 2008/82164

§ 14 UStG Rechnungsausstellung und -berichtigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Hat ein inländischer Lieferer - insbesondere im Einzelhandel - über eine Lieferung an einen Abnehmer aus einem Drittland eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis (§ 14 Abs. 1 UStG) bzw. eine Kleinbetragsrechnung im Sinne des § 33 UStDV (z.B. einen Kassenbon mit Angabe des Steuersatzes) erteilt, schuldet er die Steuer nach § 14 Abs. 2 UStG, wenn nachträglich die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr (sog. Export über den Ladentisch) erfüllt werden (vgl. im Einzelnen Abschnitt 137 UStR). Die Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG erlischt erst, wenn der Lieferer die Rechnung wirksam berichtigt (vgl. Abschnitt 189 Abs. 6 UStR).