BMF - Schreiben vom 26.06.2000
S 2363
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1155

BMF - Schreiben vom 26.06.2000 (S 2363) - DRsp Nr. 2008/91911

BMF, Schreiben vom 26.06.2000 - Aktenzeichen S 2363

DRsp Nr. 2008/91911

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2001

1 Anlage

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2001 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2001 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Gegenüber dem Vorjahr wurde das Muster der Lohnsteuerkarte 2001 in Abschnitt IV um Eintragungsfelder für Hinzurechnungsbeträge erweitert. Dadurch ergibt sich ein geänderter Aufbau der Vorderseite, der für das Ausstellungsverfahren eine Änderung der Druckprogramme erforderlich macht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2001 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist rot. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).