Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zeitliche Verlängerung der Anwendung des BMF-Schreibens zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vom 27. Juni 2014 (BStBl 2014 I S. 1094) das Folgende:
Die Anwendung des BMF-Schreibens vom 27. Juni 2014 (BStBl 2014 I S. 1094) zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird zeitlich verlängert. Die Tz. 3.2 des o. g. BMF-Schreibens wird wie folgt geändert:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|