BMF - Schreiben vom 27.04.2000
IV C 5 - S 2533 - 74/00

BMF - Schreiben vom 27.04.2000 (IV C 5 - S 2533 - 74/00) - DRsp Nr. 2008/81958

BMF, Schreiben vom 27.04.2000 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533 - 74/00

DRsp Nr. 2008/81958

Herstellung von Vordrucken; Bescheid über die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte und die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39c Abs. 3 und § 39d EStG

Der bestehende Vordruck muss wegen den Währungsangaben im nächsten Jahr an die Euro-Beträge angepasst werden. Hierzu muss die Verabschiedung des Euro-Glättungsgesetzes abgewartet werden. Es bestand daher Einvernehmen, auf die redaktionelle Überarbeitung des Vordrucks (Streichung der Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG a.F.) zu verzichten. Der bestehende Vordruck kann weiter verwendet werden.