Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2023 - Anlage 1 - und
der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2023 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2023 vorgesehenen Anpassungen
des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.632 Euro),
der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.344 Euro bzw. 8.688 Euro),
der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 59.850 Euro),
beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,6 %),
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