BMF - Schreiben vom 28.11.2000
IV D 1 - S 7346 - 9/00

BMF - Schreiben vom 28.11.2000 (IV D 1 - S 7346 - 9/00) - DRsp Nr. 2008/82209

BMF, Schreiben vom 28.11.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7346 - 9/00

DRsp Nr. 2008/82209

§ 18 UStG Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Vorsteuerüberschüssen (§ 18 Abs. 2 a UStG)

Es wurde angeregt, die Ausschlussfrist nach § 18 Abs. 2 a UStG in eine auch nachträglich verlängerbare Frist i.S. des § 109 Abs. 1 AO zu ändern oder aber die Antragsfrist in eine für die Praxis handhabbare Dauer, z.B. bis zum 31. Mai des laufenden Jahres auszuweiten.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF dazu Folgendes mit:

Die Neuregelung des Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren durch das Jahressteuergesetz 1996 hat, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu einer deutlichen Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung und auch bei den Unternehmern geführt. Die Zahl der von kleineren und mittleren Unternehmern zu erstellenden und von den Finanzämtern zu bearbeitenden Voranmeldungen hat sich erheblich verringert (Wegfall von acht Voranmeldungen im Kalenderjahr). Gleichzeitig wurde eine bessere Abstimmung mit den ebenfalls vierteljährlich abzugebenden Zusammenfassenden Meldungen (§ 18 a UStG) erreicht.