BMF - Schreiben vom 29.03.2000
S 2178

BMF - Schreiben vom 29.03.2000 (S 2178) - DRsp Nr. 2008/84454

BMF, Schreiben vom 29.03.2000 - Aktenzeichen S 2178

DRsp Nr. 2008/84454

§ 17 EStG Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang

Der VIII. Senat des BFH handelt im Urt. v. 19.10.1998 - VIII R 69/95 - BStBl 2000 II S. 230 die Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlichen Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung i. S. des § 17 EStG und bei der aufnehmenden PersGes zu einem Anschaffungsgeschäft führt. Der BFH ist damit von der Auffassung der Fin-Verw abgewichen, die eine Veräußerung durch den Gesellschafter i. S. des § 17 EStG verneint und den Vorgang als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ansieht (BMF-Schreiben v. 20.12.1977 - BStBl 1978 I S. 8. Tz. 49)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zur Anwendung der Rechtsgrundsätze des o. g. BFH-Urt. wie folgt Stellung:

I. Allgemeine Anwendung und Bedeutung des BFH-Urteils

Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urt. v. 19.10.1998 - VIII R 69/95 - sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Tz. 49 des BMF-Schreibens v. 20.12.1977 (BStBl 1978 I S. 8) ist damit überholt.