Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt bei der Lieferung bzw. Herstellung von Fütterungsarzneimitteln Folgendes:
Fütterungsarzneimittel sind Arzneimittel in verfütterungsfertiger Form, die aus Arzneimittel-Vormischungen und Mischfuttermitteln hergestellt werden und die dazu bestimmt sind, zur Anwendung bei Tieren in den Verkehr gebracht zu werden (§
Fütterungsarzneimittel dürfen nur von Betrieben hergestellt werden, die eine Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln nach §
Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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