BMF - Schreiben vom 29.11.2001
IV D 1 - S 7492 - 68/01
Fundstellen:
BStBl 2001 I 1006

BMF - Schreiben vom 29.11.2001 (IV D 1 - S 7492 - 68/01) - DRsp Nr. 2008/82339

BMF, Schreiben vom 29.11.2001 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7492 - 68/01

DRsp Nr. 2008/82339

Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Amerikanisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 5 000 DM und über 5 000 DM; Währungsumstellung von DM in Euro (€)

Mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 1998 - IV C 4 - S 7492 - 4/98 - (BStBl 1998 I S. 144) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 5 000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen werden kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das im o.a. Schreiben vom 21. Januar 1998 dargestellte Beschaffungsverfahren gilt ab 1. Januar 2002 bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 2 500 €. Für den MWRF-Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) wird der Vordruck verwendet.

(2) Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2 500 € gilt weiterhin das mit BMF-Schreiben vom 10. August 1979 - IV A 3 - S 7492 - 4/79 - (BStBl 1979 I S. 565, geregelte Verfahren. Bei diesen Beschaffungen wird der beiliegende Vordruck (Anlage 2) als Beschaffungsauftrag (Vertragsantrag) verwendet.

Fundstellen
BStBl 2001 I 1006