Das BMF-Schreiben vom 29. November 2017 wird wie folgt ergänzt:
Der unter dem Gliederungspunkt II enthaltenen Anwendungsregelung wird folgende Ziffer 3. angefügt:
„3. Es wird nicht beanstandet, wenn die vor dem entstandene Versicherungsteuer auf Verkaufsaufschläge nicht in dem hierfür in §
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