Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005 (BStBl 2006 II S. 178) entschieden, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist. Ferner bestehen nach dem BFH-Beschluss vom 29. November 2005 - IX B 80/05 - keine ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 FGO daran, dass im Veranlagungszeitraum 1995 erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG a.F. der Besteuerung unterworfen werden dürfen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
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